KATEGORIESÄTZE je m ² ab 1.2.2018 einhebbar gem. § 15a MRG
Kategorie A: € 3,60
Kategorie B: € 2,70
Kategorie C: € 1,80
Kategorie D: € 0,90
Kategorie D brauchbar € 1,80 Anmietung nach 1.3.1994
Kategorie D unbrauchbar € 0,90 Anmietung nach 1.3.1994
Bitte beachten Sie, dass dies jene Richtwerte sind, die vom Bundesministerium für Justiz verlautbart wurden. Bei diesen Beträgen wurden noch keine individuellen Zuschläge oder Abschläge oder fehlende Ausstattungsmerkmale berücksichtigt. Gerade diese Zu- und Abschläge sind aber die wesentlichen Entscheidungskriterien für den letztlich für Ihr Mietverhältnis zulässigen Hauptmietzins.
Unsere Expert/innen in den jeweiligen Bundesländern stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Verfügung. Informieren Sie sich in Ihrem Bundesland über die vielen Vorteile, die Ihnen eine Mitgliedschaft zu unserem Verein bringt.
Wertbeständigkeit des Mietzinses gem.§ 45 MRG
(bei vor dem 1. März 1994 abgeschlossenen Hauptmietverträgen)
Kategorie A: € 2,39
Kategorie B: € 1,80
Kategorie C: € 1,20
Kategorie D brauchbar € 1,20
Kategorie D unbrauchbar € 0,90
Verwaltungshonorar gem. § 22 MRG (ab 1.2.2018) € 3,60 pro m² und Jahr.
Für das Jahr 2018 ergibt sich ein Mischsatz von € 3,59 pro m² Nutzfläche und Jahr.