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Mieterschutzverband Österreich: Mieterschutz in Österreich

Unsere Forderungen an das Justizministerium

Justizminister Brandstetter hat in der Vorwoche angekündigt, er wolle die derzeit blockierten Verhandlungen über ein neues Mietrecht wieder in Gang setzen.

Der Mieterschutzverband fordert dazu, 3 zentrale Gedanken in dieses „neue Mietrecht“ einzubauen.

–        Zunächst sollte das Mietrechtsgesetz auf alle Mietobjekte angewendet werden, deren Baudatum vor dem 1.1.1986 liegt. (Derzeit gilt – seit dem Jahre 1982 unverändert (!!!) – als Stichtag der  30.6.1953).

–        Die Richtwertmietzinse und die Lagezuschläge sollten gedeckelt werden und dadurch die Mieter vor hohen Sachverständigenkosten und langen Verfahrensdauern geschützt werden.

–        Schließlich sollten die Auseinandersetzungen um eine Mietzinsminderung ins sogenannte „Außerstreitverfahren“ verwiesen werden.

„Das Wohnen ist für große Teile der Bevölkerung zu wichtig, als dass man es dem freien Spiel des Marktes überlassen könne, widerspricht die vor wenigen Tagen wiedergewählte Bundesobfrau des Mieterschutzverbandes, Mag Barbara Walzl-Sirk, all jenen, die sich für eine „Liberalisierung“ des Wohnrechts aussprechen.

Unser Forderungskatalog zum Downloaden.

Veröffentlicht
08:04:38 28.06.2016

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