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Betriebskosten

Alle Jahre wieder: Betriebskosten.
Für Mietverhältnisse, die im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes oder Wohnungsgemeinnützigkeits-gesetzes liegen (also im Wesentlichen Altbaumietwohnungen und Genossenschaftswohnungen) gilt folgendes:
Die Abrechnung der Betriebskosten muss bis spätestens 30. Juni des Folgejahres durchgeführt werden. Die Abrechnung ist an geeigneter Stelle im Haus aufzulegen. Die Belege müssen nicht angeschlossen sein, jedoch muss den MieterInnen auf deren Wunsch Einsicht gewährt werden. Es müssen auf Verlangen auch Kopien ausgehändigt werden.
Als Mitglied des Mieterschutzverbandes können Sie Ihre Betriebskostenabrechnung von uns überprüfen lassen.
Wir wollen Ihnen hier einen kurzen Überblick darüber geben, was verrechnet werden darf und welche Punkte oft zu Unrecht in die Betriebskostenabrechnung aufgenommen werden:
Als Betriebskosten dürfen verrechnet werden:
Wassergebühren
 
Rauchfangkehrerkosten (vierteljährliche Kehrkosten, nicht jedoch Kaminschleifen!)
Kosten der Unratentfernung (Müllabfuhr und Entrümpelung von herrenlosem Gut)
Kosten für Schädlingsbekämpfung
 
Stromkosten (für die Beleuchtung des Stiegenhaus, Glühbirnen, Sicherungen, keine Reparaturen!)
 
Versicherungsprämien (Pflichtversicherungen)
 
Grundsteuer
 
Verwaltungshonorar (derzeit € 3,60 pro m2 Nutzfläche des Hauses)
 
Hausreinigungskosten
 
Kosten der Gemeinschaftsanlagen (Aufzug, Waschküche, Kinderspielplatz und sonstige von allen Mieter/innen zu nutzende Einrichtungen)
Nicht verrechnet werden dürfen:
Reparaturen von Rauchfängen, Leitungen, Aufzügen
Installation und Reparatur einer Gegensprechanlage
Versicherungsprämien, wenn Zusatzversicherungen ohne Zustimmung der Mehrheit der Mieter/innen abgeschlossen wurden oder überhaupt die Höhe nicht angemessen ist
Manipulationsgebühren, Portokosten, Inkassokosten
Rechtsanwaltskosten
Oft besteht ein Buchungsposten in der Abrechnung nur in dem Vermerk „Sonstiges„. Derartige Angaben sind verdächtig und deuten darauf hin, dass hier Kosten untergebracht worden sein könnten, die nicht zulässig sind.

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