Unsere Schwerpunkte

Unsere Juristinnen und Juristen beraten Sie gerne bei allen Fragen des Mietrechts, des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes und des Wohnungseigentumsrechtes, insbesondere:

  • Mietvertragsprüfung vor Abschluss
  • Prüfung der Angemessenheit des Mietzinses
  • Kontrolle von Indexberechnungen
  • Prüfung der Betriebskostenabrechnungen sowie deren Aufteilung
  • Antrag auf Legung der jährlichen Abrechnung durch den Vermieter und Legung der Heizkostenabrechnung
  • Geltendmachung und Rückforderung von verbotenen Ablösen
  • Kautionen im Außerstreitverfahren
  • Geltendmachung von Investitionskosten, die der Mieter getätigt hat
  • Antrag auf Durchführung von Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten durch den Vermieter
  • Anerkennung als Hauptmieter bei Scheinuntermietverträgen
  • Durchsetzung von Verbesserungsarbeiten in der Wohnung
  • Vertretung bei Sanierungsverfahren
  • Vertretung bei Verhandlungen vor dem Bezirksgericht im Außerstreitverfahren
  • Prüfung der Richtigkeit des Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrages (WGG)
  • Feststellung des nach § 17 WGG zurückzuzahlenden Grund- und Baukostenzuschusses
  • sowie Außerstreitangelegenheiten im Wohnungseigentum.