Grundsteuer – eine zweckwidrige Betriebskostenbelastung

Seit Jahren warten wir  auf ein wirksameres Mietrechtsgesetz, das dem zunehmenden Schutzbedarf von Mieterinnen und Mietern auch gerecht wird. In so gut wie jedem neuen Regierungsprogramm werden dazu auch Vorhaben angekündigt, die oft aber gar nicht oder nur teilweise umgesetzt werden. Mit der im Sommer 2019 geplatzten Regierung sind auch die im Regierungsprogramm angedachten Änderungen, die für Mieter und Mieterinnen ohnedies nicht wirklich von Vorteil waren, weg. Nun heißt es wieder: „Bitte warten“.

Dabei gäbe es so viel zu tun!

Verhältnismäßig einfach wäre es, den Betriebskostenkatalog des Mietrechtsgesetzes schlanker und überprüfbarer zu machen. Eine  langjährige Forderung des Mieterschutzverbandes ist es, zB. die Grundsteuer  aus den Betriebskosten herauszunehmen. Die Grundsteuer ist ein Eigentümer/innenbeitrag zur Finanzierung des Staatshaushalts. Dass Mieter/innen die Steuern von Grundstücksbesitzer/innen bezahlen, widerspricht dem Wesen dieser Steuer.

Wir fordern daher die Streichung der Grundsteuer aus den Betriebskosten.