Mieterschutz Mieterschutzverband
  • Mitgliedschaft
    • Wien
    • Steiermark
    • Niederösterreich
    • Oberösterreich
    • Salzburg
    • Kärnten
    • Tirol
    • Burgenland
    • Vorarlberg
  • Aktuelles
  • Mietrecht
    • Neue Richtwerte ab 1.4.2019
    • Miet-ABC
    • Kaution
    • Betriebskosten
    • Befristung und Kündigung
    • Wertsicherung
    • Neue Kategoriemietzins ab 1.2.2018
    • Hauptmietzinsabrechnung
    • Instandhaltung
    • Studentisches Wohnen
    • Neue Richtwerte ab 1.4.2017
    • Duldungspflichten
    • Einfamilienhaus
    • Manipulationsgebühren
  • Wohnungseigentum
    • Ordentliche Verwaltung
    • Außerordentliche Verwaltung
    • Eigentümerversammlung
    • Beschlussfassung
    • Rücklage
    • EigentümervertreterIn
    • Minderheitsrechte
    • Kündigung der Hausverwaltung
    • Benützungsregelung
  • Presse
  • Kontakt
    • Impressum
    • Datenschutz
  • Suche
  • Menü Menü
Mieterschutzverband Österreich: Mieterschutz in Österreich

Abtretung eines Mietrechts

Das Mietrechtesgesetz regelt diese Möglichkeit im § 12. Ein Hauptmieter/Eine Hauptmieterin einer Wohnung, der/die die Wohnung verlässt, kann seine/ihre Hauptmietrechte an der Wohnung seinem Ehegatten/seiner Ehegattin oder seinen Verwandten in gerader Linie einschließlich der Wahlkinder oder Geschwister abtreten.

Voraussetzung dafür ist, dass der Ehegatte/die Ehegattin und die Verwandten in gerader Linie einschließlich der Wahlkinder mindestens die letzten zwei Jahre mit dem Hauptmieter/mit der Hauptmieterin im gemeinsamen Haushalt gelebt haben. Bei Geschwistern beträgt diese Frist fünf Jahre. Keine Frist ist einzuhalten, wenn der Angehörige/die Angehörige die Wohnung gemeinsam mit dem Hauptmieter/der Hauptmieterin bezogen hat. Beim Ehegatten/Bei der Ehegattin, wenn er/sie seit der Verehelichung und bei den Kindern, wenn diese seit der Geburt in der Wohnung gewohnt haben. Kein Eintrittsrecht nach dieser gesetzlichen Bestimmung besteht zB für Lebensgefährten, Nichten, Neffen, Onkel oder Tanten.

Beide also der bisherige Hauptmieter/die bisherige Hauptmieterin als auch der Angehörige/die Angehörigen sind verpflichtet, die Abtretung der Hauptmietrechte dem Vermieter/der Vermieterin anzuzeigen.

Der Vermieter/Die Vermieterin kann dann  in Entsprechung der gesetzlichen Bestimmungen ab dem darauffolgenden Zinstermin den Mietzins entsprechend erhöhen.

Sie interessieren sich für eine Mitgliedschaft?

Egal ob für Mieter/innen oder Wohnungseigentümer/innen. Eine Mitgliedschaft beim Mieterschutzverband ist immer sinnvoll. Kontaktieren Sie unsere Landesvereine.

Neueste Beiträge

  • Mieterschutzverband Oberösterreich handelt Ablöse iHv Euro 20.000,- aus!
  • Rückwirkende Wertanpassung im MRG-Vollanwendungsbereich
  • Stundung der Mietrückstände wird bis Ende März 2021 verlängert
  • Mietverträge sollte man gut aufbewahren!
  • OGH: Neues Urteil zu Kündigung wegen Tierhaltung
  • Auskunft über Veranlagung der Kaution ist auch bei aufrechtem Mietverhältnis durchsetzbar
  • Verweigern Vermieter/innen die Unterschrift unter einen Wohnbeihilfeantrag von Mieter/innen, kann dies Schadenersatzforderungen auslösen
  • Corona-Unterstützung für Geschäftsraummieter
  • 4.000 Euro erfolgreich zurückgeholt!
  • Mietzins in Geschäftsräumlickeiten in Zeiten von Corona
  • Mieterschutzbestimmungen Corona-Krise
  • Wie geht es weiter mit der Maklerprovision?
  • EUR 17.500,- Mietzins-Check zahlt sich aus!
  • Wir für Sie im Einsatz! Unsere jüngsten Erfolge in Salzburg!
  • Mieterschutzverband OÖ erstreitet 1.600 Euro!

Mieterschutzverband Österreich
Döblergasse 2
1070 Wien
ZVR: 239963599

Kontakt >>

Übersicht

  • Home
  • Wohnungseigentum
  • Wissenswertes
  • Mietrecht
  • Bundesländer
  • News
  • Presse
  • Impressum
  • Datenschutz

Mieterschutzverband

  • Bundesweit
  • Wien
  • Niederösterreich
  • Oberösterreich
  • Steiermark
  • Salzburg
  • Kärnten
  • Tirol
  • Burgenland

Mieterschutzverband Österreich auf Facebook

Mieterschutzverband Österreich auf Twitter

© 2019 Mieterschutzverband | Webdesign: www.perfectnet.at | www.nerath.at
Nach oben scrollen

Um diese Website optimal zu gestalten und verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung unserer Website erklären Sie sich mit dem Einsatz von Cookies und unseren Datenschutzrichtlinien einverstanden.

OK×

Cookie- und Datenschutzeinstellungen



Wie wir Cookies verwenden

Wir können Cookies anfordern, die auf Ihrem Gerät eingestellt werden. Wir verwenden Cookies, um uns mitzuteilen, wenn Sie unsere Websites besuchen, wie Sie mit uns interagieren, Ihre Nutzererfahrung verbessern und Ihre Beziehung zu unserer Website anpassen.

Klicken Sie auf die verschiedenen Kategorienüberschriften, um mehr zu erfahren. Sie können auch einige Ihrer Einstellungen ändern. Beachten Sie, dass das Blockieren einiger Arten von Cookies Auswirkungen auf Ihre Erfahrung auf unseren Websites und auf die Dienste haben kann, die wir anbieten können.

Notwendige Website Cookies

Diese Cookies sind unbedingt erforderlich, um Ihnen die auf unserer Webseite verfügbaren Dienste und Funktionen zur Verfügung zu stellen.

Da diese Cookies für die auf unserer Webseite verfügbaren Dienste und Funktionen unbedingt erforderlich sind, hat die Ablehnung Auswirkungen auf die Funktionsweise unserer Webseite. Sie können Cookies jederzeit blockieren oder löschen, indem Sie Ihre Browsereinstellungen ändern und das Blockieren aller Cookies auf dieser Webseite erzwingen. Sie werden jedoch immer aufgefordert, Cookies zu akzeptieren / abzulehnen, wenn Sie unsere Website erneut besuchen.

Wir respektieren es voll und ganz, wenn Sie Cookies ablehnen möchten. Um zu vermeiden, dass Sie immer wieder nach Cookies gefragt werden, erlauben Sie uns bitte, einen Cookie für Ihre Einstellungen zu speichern. Sie können sich jederzeit abmelden oder andere Cookies zulassen, um unsere Dienste vollumfänglich nutzen zu können. Wenn Sie Cookies ablehnen, werden alle gesetzten Cookies auf unserer Domain entfernt.

Wir stellen Ihnen eine Liste der von Ihrem Computer auf unserer Domain gespeicherten Cookies zur Verfügung. Aus Sicherheitsgründen können wie Ihnen keine Cookies anzeigen, die von anderen Domains gespeichert werden. Diese können Sie in den Sicherheitseinstellungen Ihres Browsers einsehen.

Andere externe Dienste

We also use different external services like Google Webfonts, Google Maps, and external Video providers. Da diese Anbieter möglicherweise personenbezogene Daten von Ihnen speichern, können Sie diese hier deaktivieren. Bitte beachten Sie, dass eine Deaktivierung dieser Cookies die Funktionalität und das Aussehen unserer Webseite erheblich beeinträchtigen kann. Die Änderungen werden nach einem Neuladen der Seite wirksam.

Google Webfont Einstellungen:

Google Maps Einstellungen:

Google reCaptcha Einstellungen:

Vimeo und YouTube Einstellungen:

Datenschutzrichtlinie

Sie können unsere Cookies und Datenschutzeinstellungen im Detail in unseren Datenschutzrichtlinie nachlesen.

Einstellungen akzeptierenVerberge nur die Benachrichtigung