Achtung bei Kündigungsverzicht im Mietvertrag
Wenn Sie in einem unbefristeten Mietvertrag vereinbaren, dass Sie z.B. für drei Jahre auf die Ausübung Ihres Kündigungsrechts verzichten, so ist dies leider nur mit Einwilligung des Vermieters/ der Vermieterin rückgängig zu machen.
Wenn Sie also nach einem Jahr die Möglichkeit hätten, in eine schönere oder günstigere Wohnung umzuziehen, Ihr Vermieter/ Ihre Vermieterin aber darauf besteht, dass Sie die vollen drei Jahre in der Wohnung bleiben, haben Sie keine Chance, aus diesem Grund aus dem Vertrag auszusteigen.