• Mitgliedschaft
    • Wien
    • Steiermark
    • Niederösterreich
    • Oberösterreich
    • Salzburg
    • Kärnten
    • Tirol
    • Burgenland
    • Vorarlberg
  • Aktuelles
  • Mietrecht
    • Neue Kategoriemietzinse ab 1.11.2022
    • Neue Richtwerte ab 1.4.2022
    • Miet-ABC
    • Neue Richtwerte ab 1.4.2017
    • Kaution
    • Betriebskosten
    • Befristung und Kündigung
    • Wertsicherung
    • Neue Kategoriemietzins ab 1.2.2018
    • Hauptmietzinsabrechnung
    • Instandhaltung
    • Studentisches Wohnen
    • Duldungspflichten
    • Einfamilienhaus
    • Manipulationsgebühren
  • Wohnungseigentum
    • Ordentliche Verwaltung
    • Außerordentliche Verwaltung
    • Eigentümerversammlung
    • Beschlussfassung
    • Rücklage
    • EigentümervertreterIn
    • Minderheitsrechte
    • Kündigung der Hausverwaltung
    • Benützungsregelung
  • Presse
  • Mietermagazin
  • Leitbild
  • Kontakt
    • Impressum
    • Datenschutz
  • Suche
  • Menü Menü
Mieterschutzverband Österreich: Mieterschutz in Österreich

Grillen am Balkon

Sommer ist es und das Grillen am Balkon hat wieder Saison. Egal, ob im Garten oder auf dem Balkon, das Grillen ist eines der liebtesten Freizeitbeschäftigungen der Österreicher/Innen.
Für dieses Vergnügen gibt es aber gesetzliche und verwaltungsrechtliche Beschränkungen.

Mieter/Innen sollten sich vergewissern, ob Einschränkungen in den Mietverträgen oder in Hausordnungen vorgesehen sind.

Hausordnungen können regeln, ob das Grillen am Balkon überhaupt erlaubt ist. Mieter/Innen, die gegen den Mietvertrag oder Hausordnung verstoßen, riskieren eine Kündigung.

Ist das Grillen doch erlaubt, so brauchen die Nachbarn keine Geruchsbelästigungen dulden, die über das ortsübliche Ausmaß hinausgehen (§ 364 Abs 2 ABGB).

Nicht nur Eigentümer/Innen, sondern auch Mieter/Innen können gegen den Störer/die Störerin mittels Unterlassungsklage vorgehen.

Neben den zivilrechtlichen Bestimmungen sind die verwaltungsrechtlichen Vorschriften zu beachten. Diese sind von Bundesland zu Bundesland verschieden geregelt.

Schlussendlich sind noch die Ruhezeiten einzuhalten.

Sie interessieren sich für eine Mitgliedschaft?

Egal ob für Mieter/innen oder Wohnungseigentümer/innen. Eine Mitgliedschaft beim Mieterschutzverband ist immer sinnvoll. Kontaktieren Sie unsere Landesvereine.

Aktuell

  • Parlament beschließt Bestellerprinzip ab Juli 2023
  • Maklerprovisionen: Kommt nun endlich das Bestellerprinzip?
  • EUR 20.000,– an zu viel bezahltem Mietzins zurückgeholt!
  • EUR 20.000,- an zu viel bezahltem Mietzins erstritten!
  • Neue Richtwerte und Kategoriebeträge ab April 2022
  • Rettung für die Südtirolersiedlung?
  • Maklerprovisionen – Neuer Gesetzesentwurf in Aussendung
  • Achtung, Falle! Niedrige Betriebskosten oft trügerisch!

Mieterschutzverband Österreich

Döblergasse 2
1070 Wien
ZVR: 239963599

Kontakt >>

Übersicht

  • Home
  • Wohnungseigentum
  • Wissenswertes
  • Mietrecht
  • Bundesländer
  • News
  • Presse
  • Impressum
  • Datenschutz

Mieterschutzverband

  • Bundesweit
  • Wien
  • Niederösterreich
  • Oberösterreich
  • Steiermark
  • Salzburg
  • Kärnten
  • Tirol
  • Burgenland

Folgen Sie uns

Facebook Twitter
© 2019 Mieterschutzverband | Webdesign: www.perfectnet.at | www.nerath.at
Nach oben scrollen

Um diese Website optimal zu gestalten und verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung unserer Website erklären Sie sich mit dem Einsatz von Cookies und unseren Datenschutzrichtlinien einverstanden.

OK×

Cookie- und Datenschutzeinstellungen



Wie wir Cookies verwenden

Wir können Cookies anfordern, die auf Ihrem Gerät eingestellt werden. Wir verwenden Cookies, um uns mitzuteilen, wenn Sie unsere Websites besuchen, wie Sie mit uns interagieren, Ihre Nutzererfahrung verbessern und Ihre Beziehung zu unserer Website anpassen.

Klicken Sie auf die verschiedenen Kategorienüberschriften, um mehr zu erfahren. Sie können auch einige Ihrer Einstellungen ändern. Beachten Sie, dass das Blockieren einiger Arten von Cookies Auswirkungen auf Ihre Erfahrung auf unseren Websites und auf die Dienste haben kann, die wir anbieten können.

Notwendige Website Cookies

Diese Cookies sind unbedingt erforderlich, um Ihnen die auf unserer Webseite verfügbaren Dienste und Funktionen zur Verfügung zu stellen.

Da diese Cookies für die auf unserer Webseite verfügbaren Dienste und Funktionen unbedingt erforderlich sind, hat die Ablehnung Auswirkungen auf die Funktionsweise unserer Webseite. Sie können Cookies jederzeit blockieren oder löschen, indem Sie Ihre Browsereinstellungen ändern und das Blockieren aller Cookies auf dieser Webseite erzwingen. Sie werden jedoch immer aufgefordert, Cookies zu akzeptieren / abzulehnen, wenn Sie unsere Website erneut besuchen.

Wir respektieren es voll und ganz, wenn Sie Cookies ablehnen möchten. Um zu vermeiden, dass Sie immer wieder nach Cookies gefragt werden, erlauben Sie uns bitte, einen Cookie für Ihre Einstellungen zu speichern. Sie können sich jederzeit abmelden oder andere Cookies zulassen, um unsere Dienste vollumfänglich nutzen zu können. Wenn Sie Cookies ablehnen, werden alle gesetzten Cookies auf unserer Domain entfernt.

Wir stellen Ihnen eine Liste der von Ihrem Computer auf unserer Domain gespeicherten Cookies zur Verfügung. Aus Sicherheitsgründen können wie Ihnen keine Cookies anzeigen, die von anderen Domains gespeichert werden. Diese können Sie in den Sicherheitseinstellungen Ihres Browsers einsehen.

Andere externe Dienste

Wir nutzen auch verschiedene externe Dienste wie Google Webfonts, Google Maps und externe Videoanbieter. Da diese Anbieter möglicherweise personenbezogene Daten von Ihnen speichern, können Sie diese hier deaktivieren. Bitte beachten Sie, dass eine Deaktivierung dieser Cookies die Funktionalität und das Aussehen unserer Webseite erheblich beeinträchtigen kann. Die Änderungen werden nach einem Neuladen der Seite wirksam.

Google Webfont Einstellungen:

Google Maps Einstellungen:

Google reCaptcha Einstellungen:

Vimeo und YouTube Einstellungen:

Datenschutzrichtlinie

Sie können unsere Cookies und Datenschutzeinstellungen im Detail in unseren Datenschutzrichtlinie nachlesen.

Einstellungen akzeptierenVerberge nur die Benachrichtigung