Unabhängiger Justizminister für allgemeine Mietzinsobergrenzen

Wenige Tage vor den Nationalratswahlen hat Bundesminister Jabloner im Nationalrat eine Rede zum Mietrecht gehalten, die leider in den Wirrnissen der Wahlauseinandersetzung untergegangen ist.
Kurz zusammengefasst argumentierte er wie folgt…..

JM Clemens Jabloner (c ) CC BY 2.0

Seit einem guten Jahrzehnt sei ein starkes Ansteigen der Wohnungsmietzinse nahezu in ganz Österreich zu beobachten, konstatierte Justizminister Clemens Jabloner, wobei die Zunahmen deutlich über jenen der Lebenshaltungskosten und der einschlägigen Indizes liegen. Als Gründe dafür werden die seit der Finanzkrise zum Teil exorbitant gestiegenen Grundstückspreise, der hinter der Nachfrage zurückbleibende Neubau sowie der starke Zuzug insbesondere in die Städte angeführt. Eine der Ursachen liege aber auch im österreichischen Mietrecht, das Mietzinsbeschränkungen nur für einen gewissen Teil des Wohnungsmarktes vorsieht, urteilte der Vizekanzler. Da diese Situation dazu führte, dass junge Menschen oft große Probleme haben, ein eigenständiges Leben aufzubauen, sei diese Frage von „einer äußerst wichtigen gesellschaftlichen Relevanz“.

Einer solchen Entwicklung könne die Politik nicht gleichgültig gegenüberstehen, unterstrich Jabloner. Seiner Überzeugung nach wäre es zu wenig, nur auf die Wirksamkeit von Marktmechanismen zu setzen. Wohin eine prinzipiell unbeschränkte, allein den Marktkräften überlassene Mietzinsbildung in urbanen Ballungsräumen führt, zeige ein Blick ins Ausland. In den großen europäischen Metropolen könnten sich junge Menschen ein Leben oft schlechthin nicht mehr leisten. Kritisch beurteilte er zudem den Umstand, dass immer mehr Mietverhältnisse bloß auf eine bestimmte Zeit abgeschlossen werden. Man sollte sich auch davor hüten, die derzeit bestehenden Eintrittsrechte zu beschränken oder zu beschweren. Es brauche jedenfalls ein Bündel an Maßnahmen, das – so Jabloner – neben zivilrechtlichen Mietzinsbegrenzungen vor allem ein einheitliches Mietrecht bringt. Auch wenn die Gestaltung des Mietrechts eine fundamental politische Frage darstelle, dürfen die essentiellen Bedürfnisse und berechtigten Anliegen von Wohnungssuchenden und MieterInnen nicht aus dem Blick verloren werden, appellierte der Vizekanzler.