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Mieterschutzverband Österreich: Mieterschutz in Österreich

Länger weg – einige Tipps!

Bei gerichtlichen Aufkündigungen besteht eine vierwöchige Einwendungsfrist nach Zustellung der Aufkündigung. Ebenso muss bei der Zustellung einer Mahnklage ein Einspruch binnen vier Wochen erhoben werden. Eine Zustellung während des Urlaubs wäre zwar ebenso wie die Zustellung während eines Krankenaufenthaltes und während des Präsenzdienstes letztendlich keine gültige Zustellung, doch es kann dann sehr mühsam und auch mit Kosten verbunden sein über einen Wiedereinsetzungsantrag eventuell bereits eingetretene Rechtsfolgen wieder zu beseitigen, denn ohne Kenntnis davon wird einmal mit der Hinterlegung des gelben Zettels die Frist zu laufen beginnen. Sollte man daher so lange weg sein, dass gerichtliche Zustellungen ein Problem werden könnten, empfiehlt sich der Weg zur Post um die Zustellung von Gerichtsbriefen in dieser Zeit zu verhindern.

Es empfiehlt sich auch den Hauptwasserhahn der Wohnung abzudrehen, damit es bei Schäden nicht zu Problemen mit der Versicherung kommt. Anderseits sollte darauf geachtet werden, dass in der Wohnung nichts einfrieren kann.

Man sollte auch darauf achten, dass der Postkasten nicht „übergeht“ (also z. B. jemand haben, der sich um die Post kümmert), dies als Schutz vor Einbrechern. Aus demselben Grund sollte man auch vorsichtig sein was man im Internet über seine Abwesenheit mitteilt.

Man sollte auch daran denken, dass viele Vermieter und Hausverwaltungen gerade gegen Jahresende die Vorschreibung für das nächste Jahr schicken und häufig in diesem Zusammenhang Vorschreibungen geändert werden, z. B. bezüglich des Betriebskostenakontos. Man sollte daher rechtzeitig seine Mietzinszahlungen anpassen bzw. berücksichtigen wann die nächste Miete fällig wird bzw. rechtzeitig den Dauerauftrag ändern. Wenn man die neue Vorschreibung sonderbar findet oder nicht ganz versteht empfiehlt sich eine Überprüfung. Ist dies terminlich nicht bis zur nächsten Zahlung möglich empfiehlt sich einmal eine Zahlung unter Vorbehalt.

Als unser Mitglied können Sie sich natürlich neue Vorschreibungen auf deren Richtigkeit überprüfen lassen.

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Egal ob für Mieter/innen oder Wohnungseigentümer/innen. Eine Mitgliedschaft beim Mieterschutzverband ist immer sinnvoll. Kontaktieren Sie unsere Landesvereine.

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Döblergasse 2
1070 Wien
ZVR: 239963599

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