Richtige Vorgehensweise bei Schimmelproblemen
Leider machen wir oft die Erfahrung, dass die Mieter/innen bei der Meldung ihres Problems etliches falsch machen.
Viele kennen sicher das Problem, dass auf telefonische Beanstandungen nicht reagiert wird oder sofort darauf verwiesen wird, dass die Mieter/innen selbst schuld seien. Das müssen Sie so nicht hinnehmen. Ist Ihr Vermieter/Ihre Vermieterin nicht bereit, das Problem zu beheben, raten wir Ihnen ehestens unsere Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die Erfahrung zeigt uns, dass nach Einschaltung des Mieterschutzverbandes das Schimmelproblem meist rasch behoben wird.
In vielen Fällen wird aber das Problem jahrelang verschleppt. Die Mieter/innen behandeln oft selbst die betroffenen Stellen mit im Baumarkt erhältlichen, meist gesundheitsschädlichen Chemikalien. Mit der Zeit sind nicht nur die Wände vom Schimmel befallen, sondern auch Kleidung und Mobiliar. Um zu vermeiden, dass Sie Ihrer Mietminderungs- und Schadenersatzansprüche verlustig gehen, ist die richtige Vorgehensweise bei der schriftlichen Meldung von immenser Bedeutung.
Daher lassen Sie nicht unnötig Zeit verstreichen. Um einen finanziellen Schaden, welcher durch die Untätigkeit Ihres Vermieters/Ihrer Vermieterin entstehen mag, auf ein Minimum zu reduzieren, ist eine Investition in unseren Mitgliedsbeitrag jedenfalls sinnvoll. Holen Sie sich rechtzeitig Rat und Hilfe bei unseren Juristinnen und Juristen!