Wohngemeinschaften
Bei Gründung einer Wohngemeinschaft können unterschiedliche Mietvertragskonstruktionen gewählt werden.
Alle Studenten/Studentinnen sind Hauptmieter/Hauptmieterinnen und bilden eine Mietergemeinschaft, welche nur gemeinsam tätig werden kann, wie zB kündigen. Beispielsweise kann eine Person aus der Mietergemeinschaft nur einvernehmlich mit Zustimmung der anderen Mitmieter/Mitmieterinnen sowie der Vermieterseite frühzeitig aus dem Vertrag aussteigen bzw. einen Mieterwechsel vornehmen.
Anders wäre es, wenn zB einer der Studenten/der Studentinnen Hauptmieter/Hauptmieterin wird und die anderen werden Untermieter/Untermieterinnen der jeweiligen Zimmer (nur nicht die ganze Wohnung darf untervermietet werden laut MRG). Den Hauptmieter/Der Hauptmieterin treffen alleine die Rechte und Pflichten aus dem Hauptmietvertrag. Die Untermietverträge müssen auch den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Kündigt einer der Untermieter/der Untermieterinnen, kann ein neuer Mietvertrag, jedoch nur nach den gesetzlichen Bestimmungen, abgeschlossen werden. Probleme kann es bei der Befristung insoweit geben, als der Hauptmietvertrag einer kürzeren Befristung unterliegt als ein später abgeschlossener Untermietvertrag.
Wünschenswert wäre daher eine gesetzliche Regelung für Wohngemeinschaften.