Mietverträge sollte man gut aufbewahren!

Herr Florian A. war im März 2009 in seine kleine Altbauwohnung in der Stadt Salzburg eingezogen. Er hatte zunächst einen auf 3 Jahre befristeten Vertrag abgeschlossen, der in der Folge mehrfach und jeweils schriftlich um 3 Jahre verlängert wurde. Den ursprünglichen Mietvertrag bzw. die Verlängerungen aus den Jahren 2012 und 2015 konnte er vorlegen, trotz intensiver Suche konnte er die schriftliche Verlängerungsvereinbarung aus dem Jahre 2018 aber nicht mehr auffinden. Gefunden hat er allerdings einen Mailverkehr aus dem Jahre 2018, aus dem hervorging, dass beide Vertragsteile den Mietvertrag wiederum für 3 Jahre verlängern wollten.

Der vereinbarte Hauptmietzins lag beträchtlich oberhalb des für derartige Wohnungen zulässigen Richtwertmietzinses. Bekanntlich gibt es betraglich feststehende Richtwerte für das jeweilige Bundesland mit Zu- und Abschlägen etwa für besonders günstige Lage oder das Fehlen eines Kellerraumes u.v.m.  

Nehmen Sie an, dass für einen unbefristeten Vertrag monatlich 800.- zulässig gewesen wären, dann reduziert sich dieser auf € 600, wenn der Vertrag schriftlich befristet wurde.

Der Mieter bemerkte erst anlässlich seiner Kündigung, dass der in seinem Fall vereinbarte Hauptmietzins deutlich höher war als der gesetzlich zulässige Betrag.

Da seine schriftliche Aufforderung auf Rückzahlung der zuviel bezahlten Beträge nicht fruchtete, leitete er ein Verfahren bei der Schlichtungsstelle des Magistrats ein.

Im Zuge des Verfahrens wurde ihm seitens der Schlichtungsstelle signalisiert, dass er für den Zeitraum ab März 2018 keinen Befristungsabschlag mehr geltend machen könne, weil er keine schriftliche Vertragsurkunde für diesen Zeitraum vorlegen könne.

Nach § 29 MRG sei eine Befristung nur schriftlich möglich bzw. durchsetzbar und daher würde ihm auch kein Befristungsabschlag für die Zeit ab März 2018 zugesprochen werden, weil ,er keine entsprechende Urkunde vorlegen könne.

Herr A. verglich sich schließlich auf einen Rückzahlungsbetrag von € 8.500.

Und die Moral von der Geschicht: Verliere die Verträge nicht !