Zeit für die Vorschau
Als Wohnungseigentümer/in sollten Sie eine Vorausschau für die nächste Abrechnungsperiode erhalten. Die Vorausschau ist von der Hausverwaltung spätestens bis zum Ende der Abrechnungsperiode zu legen. Inhalt der Vorausschau sind gemäß § 20 Abs. 2 WEG die in absehbarer Zeit notwendigen, über die laufende Instandhaltung hinausgehenden Erhaltungsarbeiten und die in Aussicht genommenen Verbesserungsarbeiten, die dafür erforderlichen […]