Schöner Erfolg in Wien!

Der Mieterschutzverband konnte erneut einen wichtigen Erfolg für einen Mieter und eine Mieterin erzielen: Ehemalige Mieter zweier benachbarter Wohnungen eines Hauses in der Rankgasse in Ottakring wandten sich Ende Dezember 2025 an den Mieterschutzverband Wien, weil sie den Verdacht hatten, über viele Jahre hinweg einen zu hohen Hauptmietzins bezahlt zu haben.

Nach Prüfung durch unsere JuristInnen bestätigte sich dieser Verdacht. Der Mieterschutzverband leitete im Jänner 2026 hinsichtlich der beiden Wohnungen zwei Verfahren vor der Schlichtungsstelle ein, um die Ansprüche der Betroffenen durchzusetzen.

Besonders erfreulich: Das Verfahren konnte bereits nach drei Monaten, im März 2026, mit einer guten Einigung abgeschlossen werden. Nicht einmal ein halbes Jahr nach der ersten Kontaktaufnahme erhielten die ehemaligen Mieter*innen insgesamt 25.000 Euro als zu viel bezahlten Miete zurück.

Der Fall zeigt einmal mehr, wie wichtig es ist, Mietzinszahlungen auch rückwirkend zu überprüfen. Normalerweise müssen unbefristete Mietverträge innerhalb von drei Jahren bei der Schlichtungsstelle bekämpft werden, damit die mietvertraglich vereinbarten Miethöhen bekämpft werden können. In den konkreten Fällen waren die Mietverträge jedoch befristet. In solchen Fällen verlängert sich die Anfechtungsfrist bis zu 6 Monate nach Ende der Mietverhältnisse. Gerade bei befristeten Mietverträgen mit längerer Vertragsdauer ergeben sich daher manchmal hohe Überschreitungsbeträge.

Es gilt daher wie immer: Bei Zweifeln über die Miethöhe, kontaktieren Sie uns!