Neue Kategoriebeträge ab 1.4.2026
Die neuen Kategoriebeträge pro Quadratmeter und Monat betragen ab 1.4.2026:
- A 4,51
- B 3,38
- C 2,25
- D brauchbar 2,25
- D unbrauchbar 1,13
Achtung: Die Kategoriebeträge des Mietrechtsgesetzes sind heute in erster Linie als Ausgangspunkt für weitere Berechnungen des Mietzinses relevant. Ihre praktische Bedeutung spielt im Wesentlichen für Mietverträge eine Rolle, die zwischen 1982 und 1994 abgeschlossen wurden.
Oft werden bei älteren Mietverträge die Kategoriebeträgen mit den Mietzinsbeträgen gemäß §45 MRG (EVB-Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag) verwechselt. Manche Hausverwaltungen lassen Mieter gerne von den geringeren Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträgen gemäß § 45 MRG in die höheren Kategoriebeträge „rutschen.“
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