„Wohnschirm“ – Staatliche Hilfe, bevor die Wohnung verloren geht

Mag. Wolfgang Kirnbauer (LV Wien)  

Ein Programm des Sozialministeriums unterstützt Mieter/innen mit Mietschulden, kann Rückstände übernehmen und so Delogierungen verhindern.

Steigende Mieten, Inflation, Jobverlust, Krankheit und Ähnliches können dazu führen, dass die Miete plötzlich nicht mehr bezahlt werden kann. Für solche Notlagen gibt es in Österreich den Wohnschirm des Sozialministeriums. Der Wohnschirm soll verhindern, dass Menschen wegen zeitweiliger Schwierigkeiten mit der Bezahlung der Miete ihre Wohnung verlieren.

Das Angebot richtet sich an Personen, die Mietschulden haben, diese nicht selbst begleichen können und deshalb vom Verlust ihrer Wohnung bedroht sind. Nach einer Beratung durch Sozialarbeiter/innen in den Anlaufstellen des Wohnschirms kann ein Antrag auf Übernahme von Mietrückständen durch den Staat gestellt werden. Außerdem ist auch eine einmalige finanzielle Unterstützung für einen Umzug in eine neue, leistbare Wohnung möglich, falls das als sinnvollere Lösung in Betracht kommt.

Der Wohnschirm soll nicht nur in letzter Minute vor einer Delogierung helfen. Er kann bereits dann wichtig sein, wenn erste Mahnungen eintreffen, die Hausverwaltung Druck macht oder eine Kündigung bzw. Räumungsklage droht. In akuten Fällen, etwa bei Kündigung, Räumungsklage oder bereits festgesetztem Räumungstermin, ist eine raschere Bearbeitung vorgesehen.

Was kann konkret übernommen werden? Der Wohnschirm unterstützt bei offenen Mietschulden; in diesem Zusammenhang können z. B. auch Gerichtskosten, Mahnspesen und Betriebskosten übernommen werden. Nicht übernommen werden hingegen Schulden, die aufgenommen wurden, um die Miete zu bezahlen, etwa private Darlehen oder Bankkredite.

Abwicklung: Offene Mieten werden vom Wohnschirm direkt an den/die Vermieter/in überwiesen. Das kann helfen, die Wohnsituation zu stabilisieren und das Mietverhältnis zu sichern. Unterstützungen für einen allfälligen notwendigen Umzug in eine günstigere Wohnung werden hingegen direkt an die betroffene Person ausbezahlt.

Der Zugang zum Wohnschirm ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Unterstützung gibt es grundsätzlich für den Hauptwohnsitz in Österreich. Auch Menschen in Untermiete oder Personen, die ein Haus gemietet haben, können unterstützt werden; Mietschulden an einem Nebenwohnsitz werden hingegen nicht übernommen. Ob alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird in einem persönlichen Beratungsgespräch geklärt.

Ebenso wichtig: Der Antrag muss persönlich bei einer regionalen Beratungsstelle gestellt werden. Dort wird geprüft, wie hoch Einkommen, Wohnkosten und Rückstände sind und welche Unterlagen benötigt werden (Schreiben von Vermieter/innen, Gericht oder Anwält/innen …). Wer Zahlungsprobleme hat, sollte daher möglichst früh eine Wohnschirm-Beratungsstelle aufsuchen. Je früher reagiert wird, desto größer sind die Chancen, die Wohnung zu erhalten.

Neben der Übernahme von Mietschulden bietet der Wohnschirm auch die Begleichung von Energiekostenforderungen an, wenn dadurch die Abschaltung der Energiezufuhr verhindert werden kann.

Nähere Informationen, insbesondere auch zu Beratungsstellen, erhalten Sie auf der Homepage des Wohnschirms www.wohnschirm.at.

Die Leistungen des Wohnschirms sind als einmalige Rettungsanker eingerichtet. Wenn Sie regelmäßige Unterstützung für die Bezahlung der Miete benötigen, bieten die Bundesländer dauernde Unterstützung zur Bezahlung der Miete an! Da die Voraussetzungen in den jeweiligen Bundesländern sehr unterschiedlich sind, erkundigen Sie sich dazu bitte bei Ihrem zuständigen Landesverein des Mieterschutzverbandes.