• Mitgliedschaft
    • Wien
    • Steiermark
    • Niederösterreich
    • Oberösterreich
    • Salzburg
    • Kärnten
    • Tirol
    • Burgenland
    • Vorarlberg
  • Aktuelles
  • Mietrecht
    • Neue Kategoriemietzinse ab 1.11.2022
    • Neue Richtwerte ab 1.4.2022
    • Miet-ABC
    • Neue Richtwerte ab 1.4.2017
    • Kaution
    • Betriebskosten
    • Befristung und Kündigung
    • Wertsicherung
    • Neue Kategoriemietzins ab 1.2.2018
    • Hauptmietzinsabrechnung
    • Instandhaltung
    • Studentisches Wohnen
    • Duldungspflichten
    • Einfamilienhaus
    • Manipulationsgebühren
  • Wohnungseigentum
    • Ordentliche Verwaltung
    • Außerordentliche Verwaltung
    • Eigentümerversammlung
    • Beschlussfassung
    • Rücklage
    • EigentümervertreterIn
    • Minderheitsrechte
    • Kündigung der Hausverwaltung
    • Benützungsregelung
  • Presse
  • Über uns
  • Kontakt
    • Impressum
    • Datenschutz
  • Suche
  • Menü Menü
Mieterschutzverband Österreich: Mieterschutz in Österreich

Mietzins – Mieterschutzverband Steiermark

Für jeden von uns, der eine Wohnung anmieten möchte, sind unterschiedliche Auswahlkriterien relevant. Der eine möchte im Zentrum einer Stadt leben, der andere zieht das Landleben vor. Was für uns alle relevant ist, wie viel wird  die neue Wohnung kosten und ist der verlangte Mietzins der Höhe nach gerechtfertigt oder nicht.

Aber gerade bei der Beurteilung, ob der Mietzins der Höhe nach gerechtfertigt ist oder nicht, beginnen die Unterschiede. So ist dafür relevant, ob Sie eine klassische Altbauwohnung oder eine Neubauwohnung beziehen, ob Ihr Vermieter/Ihre Vermieterin Eigentümer/-in des gesamten Hauses oder lediglich dieser einen Wohnung ist.

Bei klassischen Altbauwohnungen kommt das Mietrechtsgesetz zur Anwendung, welches zwei Mietzinsbildungen kennt, nämlich den Richtwertmietzins und den angemessenen Mietzins. Beide können amtlich bzw. gerichtlich überprüft werden.

Der Richtwert in der Steiermark beträgt derzeit € 7,71.
Der angemessene Mietzins je nach Lage und Ausstattung der Wohnung zwischen € 5,00 und € 11,00.
Zu beachten ist, dass bei beiden Mietzinsbildungen bei einem befristeten Mietverhältnis ein Befristungsabschlag von 25% berücksichtigt werden muss.

Bei Neubauwohnungen und bei Ein- oder Zweifamilienhäuser gibt es die freie Mietzinsvereinbarung. Dies bedeutet, dass der vereinbarte Mietzins für die Dauer gilt und nicht überprüft werden kann.

Sind Sie unsicher und wollen Sie wissen, ob Ihr Mietzins der Höhe nach in Ordnung ist. Kein Problem. Kommen Sie mit Ihrem Mietvertrag und Ihrer Mietvorschreibung zu einem vereinbarten Besprechungstermin vorbei. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Aktuell

  • Wenn die Mietwohnung verkauft wird – was Mieter/innen wirklich wissen sollten!
  • „Wohnschirm“ – Staatliche Hilfe, bevor die Wohnung verloren geht
  • Schöner Erfolg in Wien!
  • Abrechnung nach dem Heiz- und Kältekostenabrechnungsgesetz (HeizKG) – einfach erklärt
  • Fragen & Antworten
  • Wien – Wir bemühen uns mit Erfolg!
  • Anpassung der Mindestrücklage im Wohnungseigentum
  • Neue Richtwerte ab April 2026

Mieterschutzverband Österreich

Döblergasse 2
1070 Wien
ZVR: 239963599

Kontakt >>

Übersicht

  • Home
  • Wohnungseigentum
  • Wissenswertes
  • Mietrecht
  • Bundesländer
  • News
  • Presse
  • Impressum
  • Datenschutz

Mieterschutzverband

  • Bundesweit
  • Wien
  • Niederösterreich
  • Oberösterreich
  • Steiermark
  • Salzburg
  • Kärnten
  • Tirol
  • Burgenland

Folgen Sie uns

Facebook X
© 2019 Mieterschutzverband | Webdesign: www.perfectnet.at | www.nerath.at
Nach oben scrollen