Neue Richtwerte seit 01.04.2014
Der ab 1.4.2014 gültige Richtwert beträgt € 7,44. Der bis dahin geltende betrug € 7,11, was eine stolze Erhöhung von 4,64% bedeutet.
Wichtig: Betroffen von dieser Regelung sind alle Mietverhältnisse in Altbaumietwohnungen, die nach dem 1.3.1994 begründet wurden.