OGH erneut zu Wertsicherungen – theoretische Herabsetzungspflicht muss vereinbart werden
OGH – Wertsicherungsvereinbarungen, die nicht klar erkennen lassen, dass sich die Miete theoretisch auch verringern kann, sind im Verbrauchergeschäft unwirksam!
In seiner Entscheidung 4Ob103/25p hatte der OGH eine Wertsicherungsvereinbarung zu beurteilen, in der eine Verpflichtung des Vermieters zur Senkung des Mietzinses (bei deflationärer Entwicklung) nicht erkennbar war.
Die Rechtsprechung zur Wirksamkeit von Wertsicherungsvereinbarungen bleibt nach wie vor äußerst beweglich. Die Bundesregierung plant Gesetzesänderungen, die einerseits die Möglichkeit von Wertsicherungserhöhungen (leider nur moderat) beschränkt, andererseits für Vermieter Vorlagen geben soll, wie eine Wertsicherungsvereinbarung rechtssicher vereinbart werden kann. (Redaktionsstand 3.10.2025)


