Was ist eine Eigentümerpartnerschaft?

Eine einzelne Eigentumswohnung kann nicht von beliebig vielen Personen im Eigentum erworben werden.
Dies ist nur für maximal zwei Personen und nur zu gleichen (also Hälfte-)Anteilen möglich.
Wenn zwei Personen eine Eigentumswohnung gemeinsam erwerben, entsteht eine sogenannte Eigentümerpartnerschaft.
Zum Entstehen einer Eigentümerpartnerschaft ist die Zustimmung beider Eigentümer erforderlich. Im Todesfall eines Teils der Eigentümerpartnerschaft, wächst der Teil, den der verstorbene Eigentümer gehalten hat, automatisch dem überlebenden Eigentümerpartner an. Umgekehrt kann aber der Todesfall eines bisherigen Alleineigentümers einer Eigentumswohnung eine Eigentümerpartnerschaft bei zwei Erben begründen.

Für den Fall, dass ein Ehepaar je zur Hälfte Wohnungseigentümer einer Wohnung ist, kann das Gericht im Falle der Scheidung die Eigentümerpartnerschaft aufheben und einen bisherigen Eigentümerpartner als künftigen Alleineigentümer bestimmen.

Im Exekutionsweg kann ein bloßer Hälfteanteil einer Eigentumswohnung nicht verwertet werden.

Wie kann eine Eigentümerpartnerschaft wieder aufgehoben werden?

Nachstehende Varianten sind denkbar:

  • Einvernehmlich (Ein Eigentümer überträgt seinen Anteil auf den anderen Eigentümer, bzw. durch Verkauf beider Anteile an ein einen Dritten)
  • Zwangsversteigerung
  • Klage auf Aufhebung der Eigentümerpartnerschaft
  • Tod eines Hälfteigentümers
  • Scheidung