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Mieterschutzverband Österreich: Mieterschutz in Österreich

Maklerprovisionen ab 01.09.2010

Ab 1.9. braucht ein Mieter/eine Mieterin, der/die eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus unbefristet oder länger als drei Jahre befristet anmietet, nicht mehr 3 Bruttomonatsmieten, sondern nur mehr zwei Bruttomonatsmieten bezahlen.

Bei Befristungen bis zu drei Jahren darf überhaupt nur mehr eine Bruttomonatsmiete bezahlt werden.

Eine Änderung gibt es auch bei Verlängerungen von Mietverträgen oder Umwandlungen in unbefristete Mietvertäge. Bisher konnte der Markler/die Marklerin in diesen Fällen bis zur Gesamthöhe von drei Bruttomonatsmieten weitere Provisionen verlangen. Ab sofort darf bei einer Verlängerung des Mietvertrages oder Umwandlung in einen unbefristet Mietvertrag nur mehr eine halbe Bruttomonatsmiete als Ergänzungsprovision verlangt werden, sofern diesbezüglich überhaupt eine Vereinbarung getroffen wurde.

Auch jene Provisionen, die ein Hausverwalter/eine Hausverwalterin für seine Vermittlungstätigkeiten einheben kann, wurden neu geregelt. So kann ein Hausverwalter/eine Hausverwalterin, der mit der Verwaltung des Objektes betraut ist, für die Vermittlung einer  auf unbestimmte Dauer oder länger als drei Jahre vermieteten Wohnung nur mehr eine Bruttomonatsmiete als Provision verrechnen. Bei Befristungen bis zu drei Jahren oder darunter überhaupt nur mehr eine halbe Bruttomonatsmiete.

Eine weitere aus Mietersicht sogar sensationelle Neuerung wurde nun auch beschlossen. Ab 1.9. müssen Markler/-innen, die die Wohnung über ein Inserat anbieten, in diesem genaue Angaben über die monatliche Gesamtbelastung machen. Dies bedeutet, dass diese genaue Angaben über die Höhe des Hauptmietzinses, der Betriebskostenakonti, der Heizkostenakonti und der Umsatzsteuer machen müssen. Bis dato wurden meistens nur Gesamtbeträge angeführt und kam dann für den Mieter/die Mieterin bei der Unterfertigung des Mietvertrages oft das böse Erwachen.

Keine Änderungen über die Höhe der zu verrechneten Provisionen gibt es leider bei Anmietungen für Geschäftsräumlichkeiten. Aber vielleicht wird auch in diesem Bereich einmal eine Änderung beschlossen. Wir werden sehen.

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1070 Wien
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