Anpassung der Mindestrücklage im Wohnungseigentum
Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) verpflichtet die Hausverwaltungen zur Einhebung einer Mindestrücklage.
Diese wurde für 2026 indexangepasst und beträgt ab 1. Jänner 2026 € 1,12 pro Quadratmeter der Nutzfläche des gesamten Hauses. Höhere Rücklagen sind möglich und in vielen Fällen auch druchaus ratsam.
In Ausnahmefällen kann gemäß § 31 Abs 1 WEG 2002 die Mindestrücklage auch unterschritten werden (zb. bereits bestehende hohe Reparaturreserve, besonders guter Erhaltungszustand des Hauses, gesonderte Instandhaltungsvereinbarungen bei Reihenausanlagen)


