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Mieterschutzverband Österreich: Mieterschutz in Österreich

Neues bei Betriebskosten

Änderungen bei den Kosten der Schädlingsbekämpfung

Im Mietrechtsgesetz (MRG) wird klar geregelt, welche Positionen Betriebskosten darstellen und somit auch auf den Mieter überwälzt werden dürfen.
In letzter Zeit kam es aber immer wieder bei den Kosten der Schädlungsbekämpfung zu Unklarheiten, was dazu führt, dass immer mehr Kosten unter dem Titel Schädlingsbekämpfung verrechnet wurden.

So war es üblich, dass Kosten für „Taubenabwehranlagen“, zB Taubennetze oder Taubenspitzen als Betriebskosten angesehen wurden, was zu einer Erhöhung der Gesamtbetriebskosten beitrug, da diese Anlagen sehr kostspielig sind. Jetzt hat der Oberste Gerichsthof aber klargestellt, dass die Kosten für Taubenabwehranlagen keine Betriebskosten im Sinne des MRG darstellen.

In Graz haben wir in den letzten Jahren immer wieder bei Betriebskostenabrechnungsüberprüfung festgestellt, dass Kosten für die Bekämpfung von Drahtwürmern unter der Position Schädlingsbekämpfung weiterverrechnet werden. In einem Verfahren konnten wir jetzt erwirken, dass diese Kosten nicht überwälzbar sind, da die angeblichen Drahtwümer Tausendfüßer waren . Diese sind aber keine Schädlinge sondern Nützlinge.

Wie Sie sehen lohnt es sich immer, auch die Belege zu der Betriebskostenabrechnung genau anzuschauen.

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