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Wissenswertes zu Mieterschutz in Österreich

Auf dieser Seite finden Sie interessante Informationen auf einen Blick, die für Sie als Mieter/in oder Wohnungseigentümer/in von Interesse sein könnten.

Gerne stehen wir Ihnen auch in den jeweiligen Bundesländern für Ihre konkreten Anliegen zur Verfügung.

Informieren Sie sich in Ihrem Bundesland über die vielen Vorteile, die Ihnen eine Mitgliedschaft zu unserem Verein bringt.

Wir sind gerne für Sie und Ihre Anliegen da.

Das Team des Mieterschutzverbandes Österreichs

Wir helfen Ihnen bei Problemen rund um Ihre Wohnung. Bitte kontaktieren Sie den für Sie zuständigen Mieterschutzverband in Ihrem Bundesland.

Kontakt

Neue Kategoriemietzins ab 01.11.2022

KATEGORIESÄTZE je m ² ab 1.11.2022  gem. § 15a MRG

Kategorie A 4,23 €
Kategorie B 3,18 €
Kategorie C 2,12 €
Kategorie D 1,06 €

Wertbeständigkeit des Mietzinses gem.§ 45 MRG
(bei vor dem 1. März 1994 abgeschlossenen Hauptmietverträgen)

Kategorie A 2,81 €
Kategorie B 2,12 €
Kategorie C 1,41 €
Kategorie D brauchbar 1,41 €
Kategorie D unbrauchbar 1,06 €

Verwaltungshonorar gem. § 22 MRG (ab 1.11.2022) € 4,23 pro m² und Jahr.
Für das Jahr 2022 ergibt sich ein Mischsatz von € 3,91 pro m² Nutzfläche und Jahr.

Neue Kategoriemietzins ab 1.2.2018

KATEGORIESÄTZE je m ² ab 1.2.2018 einhebbar gem. § 15a MRG

Kategorie A 3,60 €
Kategorie B 2,70 €
Kategorie C 1,80 €
Kategorie D 0,90 €

Kategorie D brauchbar 1,80 € Anmietung nach 1.3.1994
Kategorie D unbrauchbar 0,90 € Anmietung nach 1.3.1994

Wertbeständigkeit des Mietzinses gem.§ 45 MRG
(bei vor dem 1. März 1994 abgeschlossenen Hauptmietverträgen)

Kategorie A 2,39 €
Kategorie B 1,80 €
Kategorie C 1,20 €
Kategorie D brauchbar 1,20 €
Kategorie D unbrauchbar 0,90 €

Verwaltungshonorar gem. § 22 MRG (ab 1.2.2018) € 3,60 pro m² und Jahr.

Neue Richtwerte ab 1.4.2017

Die neuen Richtwerte ab 1.4.2017 lauten, wie folgt:

Burgenland                 € 5,09
Kärnten                       € 6,53
Niederösterreich         € 5,72
Oberösterreich            € 6,05
Salzburg                      € 7,71
Steiermark                  € 7,70
Tirol                             € 6,81
Vorarlberg                   € 8,57
Wien                           € 5,58

Keine Vergebührungskosten mehr

Die Vergebührungskosten wurden endlich abgeschafft. Diese Regelung gilt für alle Mietverträge über Wohnraum, die nach dem 11.11.2017 abgeschlossen wurden.

Tierhaltung in einer Mietwohnung

Erlaubt, verboten oder je, nachdem ?
Meine kleine Tochter hat einen Hamster, den sie über alles liebt. Bei seinem letzten Besuch in der Mietwohnung hat nun mein Vermieter gesagt, der Hamster müsse sofort weg. Er hat auf den Mietvertrag verwiesen, in dem es tatsächlich heißt, dass das Halten von Haustieren nicht gestattet ist. Was soll ich tun?
Mit dieser Frage kam kürzlich eine verzweifelte Mieterin in unsere Beratung.
Mit seiner Entscheidung 2 Ob 73/10i vom 22.12.2010 hat nun der OGH klargestellt, dass eine sachliche Rechtfertigung für ein Tierhalteverbot nicht allein durch das Interesse von Vermieter/Inne/n gegeben sein könne, sondern eine umfassende, die Umstände des Einzelfalles berücksichtigende Interessenabwägung vorzunehmen und die Natur des Rechtsgeschäfts zu berücksichtigen sei. Eine gröbliche Benachteiligung im Sinne des § 879 (3) ABGB liege vor, wenn die dem Vertragspartner zugedachte Rechtsposition in auffallendem, sachlich nicht gerechtfertigtem Missverhältnis zur vergleichbaren Position des anderen stehe.
Vor diesem Hintergrund entschied der OGH, dass eine formularmäßige Verbotsklausel, die nicht klar zum Ausdruck bringe, dass sie sich nicht (!!!) auf artgerecht in Behältnissen gehaltene wohnungsübliche Kleintiere (wie Ziervögel, Zierfische, Hamster oder kleine Schildkröten) bezieht, grundsätzlich als gröblich benachteiligend im Sinne des § 879 Abs.3 ABGB zu qualifizieren sei.
Daher konnten wir die Mieterin beruhigen. Ihre kleine Tochter kann sich auch weiterhin am Hamster erfreuen.

Neue Richtwerte ab 1.4.2017

Mietrechtliche Richtwerte ab 1.4.2017:

Haben Sie eine Altbauwohnung nach dem 1.3.1994 angemietet? Wenn ja, dann sind folgende Richtwerte für Ihre Mietzinsbildung relevant.
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Neue Kategoriemietzins ab 1.2.2018

KATEGORIESÄTZE je m ² ab 1.2.2018 einhebbar gem. § 15a MRG

Verwaltungshonorar gem. § 22 MRG (ab 1.2.2018) € 3,60 pro m² und Jahr. Für das Jahr 2018 ergibt sich ein Mischsatz von € 3,59 pro m² Nutzfläche und Jahr …

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Hauptmietzinsabrechnung

Hauptmietzinsabrechnung: Erstellung bis 30. Juni des Folgejahres.

Wenn Sie wissen wollen, wieviel Geld in der Hauptmietzinsreserve für Erhaltungsarbeiten vorhanden ist, können Sie Einsicht in die Hauptmietzinsabrechnung nehmen …

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Kaution

Bei Abschluss eines Mietverhältnisses ist in den meisten Fällen eine Kaution zu hinterlegen. Die Kaution dient als Sicherheitsleistung für mögliche künftige Forderungen der Vermieterseite, speziell bei Beendigung und Rückstellung des Mietobjektes …

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Betriebskosten

Für Mietverhältnisse, die im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes oder Wohnungsgemeinnützigkeits-gesetzes liegen (also im Wesentlichen Altbaumietwohnungen und Genossenschaftswohnungen) gilt folgendes:

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Instandhaltung

Die Instandhaltung im Mietgegenstand
Neue gesetzliche Regelungen seit 1.1.2015

Seit 1.1.2015 gibt es nun neue gesetzliche Regelungen im Bereich mitgemieteter Thermen, Boiler und Wärmebereitungsgeräte, was letztere sind wurde allerdings nicht vom Gesetzgeber definiert und muss daher …

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Befristung und Kündigung

Befristung und Kündigung des Mietverhältnisses:

In aller Regel sind „unbefristete“ Mietverträge, also Mietverträge, die auf unbestimmte Zeit abgeschlossen werden, für den Mieter/die Mieterin günstiger als „befristete“ Mietverträge …

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Miet-ABC

Ablöse ist eine Einmalzahlung beim Abschluß eines Mietvertrages

Abschläge zum Richtwert gibt es zB. bei fehlendem Lift, überdurchschnittliche Lärm- oder Geruchsbelästigung, Befristung …

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Studentisches Wohnen

Ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft ist für viele Student/innen die Ideallösung – relativ kostengünstig, in sozialer Hinsicht interessant und oft deutlich weniger Einschränkungen unterworfen als das Zimmer im „Hotel Mama“ …

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Duldungspflichten

Grundsätzlich ist ein Mieter/eine Mieterin berechtigt seine/ihre Wohnung dem Vertrag gemäß zu gebrauchen und zu benützen. Dennoch hat der Mieter/die Mietern das Betreten des Mietgegenstandes …

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Einfamilienhaus

Mit 1.1.2002 wurden Mietverhältnisse in Ein- und Zweifamilienhäusern zur Gänze aus dem Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes ausgenommen. Die vermutlich folgenreichste Auswirkung, die mit dieser Änderung verbunden ist, besteht …

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Manipulationsgebühren

In den letzten Jahren haben sich gerade bei den Mietzinsvorschreibungen aber auch bei den jährlichen Betriebskostenabrechnungen immer wieder Positionen mit der Bezeichnung Manipulationsgebühren …

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Wertsicherung

Wir erleben sehr oft, dass Mieter/Innen völlig aufgelöst in unsere Sprechstunden kommen, da sie vom Vermieter/von der Vermieterin ein Schreiben erhalten haben, in dem nun der vereinbarte Mietzins angehoben und eine Nachverrechnung des Mietzinses vorgenommen wurde …

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Klassiker

  • Neue Richtwerte ab 1.4.2017
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1070 Wien
ZVR: 239963599

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