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Hauptmietzinsabrechnung

Hauptmietzinsabrechnung: Erstellung bis 30. Juni des Folgejahres
 
Wenn Sie wissen wollen, wieviel Geld in der Hauptmietzinsreserve für Erhaltungsarbeiten vorhanden ist, können Sie Einsicht in die Hauptmietzinsabrechnung nehmen.
 
Sie sind der Meinung, im Haus, in dem Sie wohnen, wären einige Erhaltungsarbeiten fällig. Gleichzeitig fürchten Sie aber, dass in der Hauptmietzinsreserve nicht genug Geld vorhanden ist. Deshalb scheuen Sie sich, einen Außerstreitantrag auf Durchführung notwendiger Erhaltungsarbeiten einzubringen? Denn dann könnte Ihr/e Vermieter/in einen Mietzinserhöhungsantrag einbringen.
Um Gewissheit über die finanzielle Lage des Hauses zu erhalten, können Sie, sofern das Mietverhältnis dem MRG unterliegt, von der Hausverwaltung eine Kopie der Hauptmietzinsabrechnung verlangen. Diese ist, genauso wie die Betriebskostenabrechnung, bis 30. Juni des Folgejahres im Haus aufzulegen. Sollte die Hauptmietzinsabrechnung Kosten enthalten, die nicht zulässig sind, kann zwar nicht die Abrechnung selbst bekämpft werden, wendet jedoch die Vermieterseite ein, dass nicht genug Geld für Erhaltungsarbeiten vorhanden ist, gilt das nicht.

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