Maklerprovision nach dem Bestellerprinzip

Ein konkreter Punkt des im Jänner 2020 vorgestellten Regierungsprogramms  betrifft die Maklerprovisionen: es sollen Maklerprovisionen nach dem sogenannten Bestellerprinzip bezahlt werden.  Wie für gewöhnlich bei Dienstleistungen üblich, sollen die Kosten der Maklerin bzw. des Maklers bei Vermittlung von Mietwohnungen von demjenigen übernommen werden, der den Auftrag gegeben hat. In der Regel ist dies der Vermieter oder die Vermieterin.

Wir werden sehen, wie rasch dieses Vorhaben umgesetzt wird. Damit wäre eine wesentliche finanzielle Erleichterung für Mieterinnen und Mieter erreicht. Speziell für jene, die wegen befristeter Mietverträge oft umziehen müssen!